Wer braucht die Objektsicherheitsprüfung?
Gebäudeeigentümer und Hausverwalter müssen dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht (ABGB §1319). Sie sind deshalb dazu verpflichtet, den Bauzustand aller öffentlich zugänglichen Flächen am aktuellen Stand der Technik zu halten. Die ÖNORM B1300 stellt den Stand der Technik dar und ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten maßgebend.
GEBÄUDEHÜLLE
Allgemeiner Zustand, Brandschutztechnische Ausführung, Blitzschutz/Schneefangeinrichtungen, Regenrinnen, Überprüfung Dach
ERSCHLIESSUNGSFLÄCHEN
Allgemeiner Zustand, Haupteingang, Rampen und Treppen, Zufahrten, Bewegungsflächen
TIEFGARAGENPARKPLÄTZE
Allgemeiner Zustand, Zufahrten, Lüftung, Brandschutztechnische Ausführung, Brandabschnitte, Erste u. erweitere Löschhilfe, Treppen u. Rampen, Notbeleuchtung
STIEGENHAUS
Allgemeiner Zustand, Brandabschnitte, Brandschutztechnische Ausführung, Erste und erweiterte Löschhilfe, Fluchtwege und Rettungswege, Treppen und Rampen, Absturzsicherungen, Versorgungsleitungen
KELLER
Allgemeiner Zustand, Sicherheit, Kennzeichnungen, Brandschutztechnische Ausführung
MÜLLRAUM
Brandschutztechnische Ausführung, Hygienischer Zustand
HEIZRAUM
Brandschutztechnische Ausführung, Heizkessel, Abgasanlage, Leitungen, Gasabsperrhahn, Kaltwasser, Wasserabsperrhahn, Leitungen, Legionellenschutz
SONSTIGE AUSSENBERREICHE
Spielplatz, Bäume, Fahrradabstellplätze, Müllabstellbereiche
Tiefgarage / Parkflächen
Allgemeiner Zustand, Zufahrten, Lüftung, Brandschutztechnische Ausführung, Brandabschnitte, erste u. erweiterte Löschhilfe, Treppen u. Rampen, Notbeleuchtung
Brennstofflagerraum
Brandschutztechnische Ausführung, Brennstoffmenge, Kennzeichnung, Zugänglichkeit
Stiegenhaus
Allgemeiner Zustand, Brandabschnitte, Brandschutztechnische Ausführung, Erste und erweiterte Löschhilfe, Fluchtwege und Rettungswege, Treppen und Rampen, Absturzsicherungen, Versorgungsleitungen
Heizraum
Brandschutztechnische Ausführung, Heizkessel, Abgasanlage, Leitungen, Gasabsperrhahn, Kaltwasser, Wasserabsperrhahn, Leitungen, Legionellenschutz
Erschließungsflächen
Allgemeiner Zustand, Haupteingang, Rampen und Treppen, Zufahrten, Bewegungsflächen
Gebäudehülle
Allgemeiner Zustand, Brandschutztechnische Ausführung, Blitzschutz/Schneefangeinrichtungen, Regenrinnen, Überprüfung Dach
Keller
Allgemeiner Zustand, Sicherheit, Kennzeichnungen, Brandschutztechnische Ausführung
Sonstige Aussenbereiche
Spielplatz, Bäume, Fahrradabstellplätze, Müllabstellbereiche
Müllraum
Brandschutztechnische Ausführung, Hygienischer Zustand
Zusatzleistungen
Unsere Zusatzleistungen im Gebäudemanagement sind sehr umfassend. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick:
Häufige Fragen
Häufige Fragen rund um unser Angebot, unser Leistungsspektrum sowie Randthemen.
Die Objektsicherheitsprüfung nach Ö-Norm B1300 legt fest, was wann geprüft und dokumentiert werden muss. Die Objektsicherheitsprüfung ist eine Absicherung, die Ihre Haftungs- & Strafrisiken reduziert, und bei Einhaltung der Vorgaben laut Norm minimiert.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der (durch Gesetz und Rechtsprechung definierten) Verantwortung des Gebäudehalters (Eigentümer, Leasingnehmer, Nutzer), das Gebäude in einem sicheren Zustand zu erhalten. Durch einen positiven Prüfbefund kann nachgewiesen werden, dass dieser Verantwortung entsprochen wurde.
Ja, jedoch stellt die B1300 die Grundlage der bestehenden Normen dar, und es bleibt die Haftungsthematik im Schadensfall.
Jede laufende und dokumentierte Gebäudeüberprüfung, durch qualifizierte interne oder externe Fachleute, welche den sicheren Betrieb des Gebäudes sicherstellen kann (zB durch ein bestelltes FM-Unternehmen oder eine entsprechend qualifizierte interne technische Abteilung).
Das hängt von der Schwere des Mangels ab und wird üblicherweise in der Begutachtung angegeben. Bei Gefahr in Verzug ist sofort zu handeln.
Die Weiterleitung an unsere zertifizierten Unternehmen, sowie die Erstellung eines 10 Jahresplanes anhand einer Risikoanalyse ist möglich.
Ja, wir arbeiten mit einigen zertifizierten Unternehmen zusammen. Wir beabsichtigen, mit diesen Rahmenverträge für Leistungen zu transparenten Bedingungen abzuschließen, welche wenn gewünscht abgerufen werden können.
Ja. Die ÖNORM-Checklisten umfassen sämtliche Teile des Gebäudes, des Grundstücks und aller (möglichen) darauf befindlichen Anlagen, wie z. B. Fassade/Gesimse, Dach, Fenster- und Türen, Kinderspielplätze, Aufzugsanlagen, Fluchtwege und -Beschilderungen, Brandschutz oder allfällige Absturzgefahren, etc...