Um Sie dabei fachlich zu unterstützen und aufwändige Begehungen zur Feststellung von Risikofaktoren oder Schäden an Bauteilen zu vermeiden, stehen wir Ihnen gerne mit unseren sachverständigen Objektsicherheitsprüfern zur Seite.
Diese Begutachtungen sind zerstörungsfreie Sichtkontrollen aller wesentlichen Bereiche und werden anhand standardisierter Checklisten gemäß ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) bzw. B1301 (Nichtwohngebäude) durchgeführt. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten
Das „Pickerl“ für Gebäude nach ÖNORM B1300 und B1301 – vom zertifizierten Gebäudesicherheitsprüfer – das ist Objektsicherheitsprüfung mit Plan.
Liegenschaftseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter sind stets darum bemüht, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Um einen Standard dafür zu definieren, wurden im Jahr 2016 die ÖNORMEN B 1300 (für Wohngebäude) und B 1301 (für Nichtwohngebäude) veröffentlicht. Diese Normen gelten im Schadensfall als Maßstab für den Stand der Technik, der über die Bauvorschriften hinaus für die Sicherheit von Gebäuden verantwortlich ist. Eine Prüfung vor einem Schadensfall ist also ratsam.